Seitenbereiche

Wann werden gewerbliche Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt?

/news/steuernews_fuer_klienten/

Laut Einkommensteuergesetz sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter anderem Einkünfte

  • aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung,
  • die mit Gewinnabsicht unternommen wird und
  • sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist.

Das Finanzministerium vertritt nun in einer Info folgende Rechtsauffassung, wie diese allgemeine Regelung bei Kryptowährungen zu verstehen ist:

Beim sogenannten Mining werden Kryptowährungen geschaffen. Dies ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht, da die Schaffung der Kryptowährung nicht anders zu behandeln ist wie die Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter.

Auch das Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit steuerlich relevant. Bei diesen Online-Börsen werden Kryptowährungen gegen andere oder gegen reale Währungen getauscht („An- und Verkauf“).

Das Gleiche gilt für das Betreiben eines Kryptowährung-Geldautomaten, bei dem man mit Bargeld Kryptowährungen beziehen kann.

Auf die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privat- oder Betriebsvermögen und auf die umsatzsteuerlichen Aspekte wurde bereits hingewiesen.

Stand: 27. Juli 2018

Bild: psdesign1 - stock.adobe.com

Sie haben Fragen zu einem Thema? Nutzen Sie unser Call Back Service, wir sind gerne für Sie da! Wir bieten individuelle Steuerberatung, digitale Buchführung, Lohnverrechnung und Rechnungswesen für internationale Konzerne.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Tax Consult Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.