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Wie wurde der IESG-Zuschlag gesenkt?

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Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt. Diesen Zuschlag trägt zur Gänze der Arbeitgeber, somit sinken im entsprechenden Ausmaß die Lohnnebenkosten.

Stand: 26. Januar 2022

Bild: sakkmesterke - stock.adobe.com

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Tax Consult Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H.
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